Forderungsmanagement

Forderungsmanagement beschreibt die geschäftsmäßige Eintreibung von Forderungen. Gar nicht so selten gehen Menschen Verpflichtungen ein, die sie später nicht erfüllen können oder nicht mehr erfüllen wollen. In den meisten Fällen geht es darum, Geld an jemanden zahlen zu müssen. Für denjenigen, der das Geld fordern kann (Gläubiger), ist es dann meist nicht einfach den Anderen (Schuldner) zur Zahlung zu bewegen. Daher verlagern viele Gläubiger das Eintreiben/den Einzug der offenen Beträge an darauf spezialisierte Unternehmen (sog. Inkasso-Unternehmen).

Die Inkasso-Unternehmen selbst bedürfen für diese Tätigkeit einer staatlichen Erlaubnis. Das Einzugsverfahren richtet sich ebenfalls streng nach den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben. Bleiben die Zahlungsaufforderungen und Mahnungen erfolglos, muss der Gläubiger bzw. das Inkasso-Unternehmen die Forderung titulieren lassen. Anschließend übernimmt der Staat die Beitreibung der Forderung, indem dieser seine Vollstreckungsorgane tätig werden lässt. Am bekanntesten dürfte die Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher sein. Diese Vollstreckungsverfahren richten sich überwiegend nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO).

Wenden Sie sich an die Kanzlei Küppers, Küppers und Kohler, wenn ein Schuldner Ihre Forderungen nicht erfüllt oder wenn Sie mit offenen Forderungen konfrontiert werden. Die Kanzlei Küppers, Küppers und Kohler ist berechtigt, die Einziehung Ihrer Forderungen zu übernehmen. Mit Fachwissen und Erfahrung treten wir für die Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte als Schuldner oder Gläubiger auch im Vollstreckungsverfahren ein.

Nur richtig beraten können Sie richtig entscheiden.

Nachfolgend haben wir zu Ihrer Übersicht eine Auswahl unserer Tätigkeitsbereiche auf dem Gebiet der Forderungsbeitreibung aufgeführt.

  • Titulierung eines Anspruches
  • Betreiben des Vollstreckungsverfahrens (Gläubigerseite)
  • Wahrnehmung der Schuldnerinteressen im Vollstreckungsverfahren
  • Wahrnehmung der Interessen Dritter im Vollstreckungsverfahren

Wer von einem anderen ein Tun, Dulden oder Unterlassen fordern kann, hat einen „Anspruch“ gegen diesen anderen. Allein der Staat darf den anderen dazu zwingen seiner Verpflichtung nachzukommen. Dazu muss der Anspruch aber zuerst „tituliert“ werden. Das kann auf mehrere Arten erfolgen, oft geschieht dies durch ein Urteil eines Gerichtes. Auf welche Weise kann eine Titulierung noch erfolgen? Welche Vorgehensweise ist in dem konkreten Fall die geeignetste? Was muss mit dem Titel/titulierten Anspruch geschehen?

Das Team der Kanzlei Küppers berät Sie kompetent und umfassend bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und deren Titulierung. Nutzen Sie unser Fachwissen und unsere Erfahrung, um in Ihrer Angelegenheit erfolgreich einen titulierten Anspruch zu erwirken.

In den meisten Fällen erfüllt der Schuldner den Anspruch, sobald dieser auch tituliert ist. Aber in manchen Fällen ist es nötig, die Erfüllung durch Pfändung zu erzwingen. Dies kann letztlich NUR durch den Staat erfolgen. Wie wird die Vollstreckung eingeleitet? Hat der Gläubiger Einfluss darauf, was gepfändet wird? Welche Mitwirkungshandlungen/Gestaltungsmöglichkeiten bestehen für den Gläubiger im Vollstreckungsverfahren?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie ein Vollstreckungsverfahren gegen einen Schuldner betreiben oder betreiben möchten. Kompetent und umfassend beraten wir Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten und vertreten Ihre Interessen im Vollstreckungsverfahren gegenüber den übrigen Beteiligten.

Besteht eine titulierte Forderung gegen Sie, sind Sie grundsätzlich verpflichtet diese zu erfüllen. Aber auch im Vollstreckungsverfahren ist der Schuldner nicht rechtlos und es bestehen verschiedene Reaktionsmöglichkeiten. Kann eine titulierte Forderung beseitigt werden? Wie? Was geschieht mit dem Titel? Welche Pfändungsschutzmöglichkeiten gibt es? Was muss der Schuldner sich im Vollstreckungsverfahren gefallen lassen, wozu ist der Schuldner verpflichtet?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn ein Vollstreckungsverfahren gegen Sie eröffnet wurde oder droht. Wir bieten Ihnen eine kompetente und umfassende Beratung und treten mit Fachwissen und Erfahrung für die Wahrung Ihrer Rechte im Vollstreckungsverfahren ein.

Wenn der Gläubiger das Vollstreckungsverfahren gegen seinen Schuldner betreibt, kann auch ein Dritter, der an der Vollstreckung eigentlich nicht beteiligt ist, betroffen sein. Welche Möglichkeiten bestehen, wenn Gegenstände des Dritten beim Schuldner gepfändet wurden? Welche Möglichkeiten bestehen, wenn Gegenstände des Schuldners im Besitz des Dritten gepfändet werden sollen? Was sind die Rechte und Pflichten eines „Drittschuldners“?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Ihre Interessen durch ein fremdes Vollstreckungsverfahren betroffen werden. Kompetent und umfassend beraten wir Sie zu den Reaktionsmöglichkeiten und treten für Ihre berechtigten Interessen ein.