Grundstücksrecht
Das Grundstücksrecht umfasst alle rechtlichen Fragen rund um ein Grundstück. Dabei ist ein Grundstück mehr als nur ein Stück vermessener Boden. Grundstücke sind ein wichtiger Vermögenswert. Ein Grundstück kann grundsätzlich bebaut werden. Aber auch eine Grundschuld, eine Hypothek, ein Nutzungsrecht oder ähnliche Dienstbarkeiten können „auf“ ein Grundstück eingetragen werden. Über Grundstücke wird vom Staat ein Verzeichnis(Grundbuch) geführt. Die einzelnen Regelungen der Möglichkeit, die ein Grundstück bietet, sind in verschiedenen Gesetzen geregelt. Eine wesentliche Rechtsquelle bildet im Grundstücksrecht das Bürgerliche Gesetzbuch, das durch weitere gesetzliche Vorschriften im Einzelfall ergänzt wird.
Nehmen Sie Kontakt zu der Kanzlei Küppers, Küppers und Kohler auf, wenn Sie ein Grundstück verkaufen oder erwerben möchten. Wenden Sie sich ebenfalls vertrauensvoll an uns, wenn Ihr Grundstück mit einer Grundschuld oder Grunddienstbarkeit belastet werden soll. Wir beraten Sie kompetent und umfassend zu Ihren Fragen auf dem Gebiet des Grundstücksrechtes. Mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung stehen wir Ihnen als starker Partner zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen in Grundstücksangelegenheiten zur Verfügung.
Nur richtig beraten können Sie richtig entscheiden.
In den nachstehenden Unterpunkten haben wir Ihnen einen kurzen Überblick über unsere typischen Tätigkeitsbereiche auf dem Gebiet des Grundstücksrechtes zusammengestellt.
- Beratung und Vertragsgestaltung bei Grundstückserwerb/-verkauf
- Beratung zu Grundschuld, Hypothek, Gebrauchsrechten u.ä.
- Grundstücke in der Zwangsvollstreckung
Beratung und Vertragsgestaltung bei Grundstückserwerb/-verkauf
Wenn ein Grundstück verkauft werden soll, sind einige Dinge zu beachten. Die wichtigsten Regelungen sollten im Kaufvertrag geregelt werden. Bestehen bereits Belastungen auf dem Grundstück? Können diese beseitigt werden? Erfolgt eine Beratung durch den Notar?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir mit Ihnen einen Kaufvertrag nach Ihren Anforderungen fertigen. Wir beraten Sie kompetent und umfassend und übernehmen gern auch die notwendige Korrespondenz mit dem Käufer/Verkäufer.
Beratung zu Grundschuld, Hypothek, Gebrauchsrechten u.ä.
Wer Eigentümer eines Grundstückes ist hat vielfältige Möglichkeiten dieses Grundstück im wirtschaftlichen Verkehr zu verwenden. Der Erwerb oder die Belastung eines Grundstückes mit einem dinglichen oder beschränkten dinglichen Recht kann in mancher Situation sinnvoller sein als der Erwerb oder Verkauf des Grundstücks. Was ist der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek? Was ist ein Erbbaurecht? Sind Nutzungsrechte übertrag- und vererbbar?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Ihr Grundstück belasten oder verkaufen möchten. Gern beraten wir Sie kompetent und umfassend auf dem Gebiet des Grundstücksrechtes. Selbstverständlich übernehmen wir auch die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen.
Grundstücke in der Zwangsverwaltung
Aufgrund ihres Wertes und der zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten stellen Grundstücke für den Gläubiger reizvolle Zwangsvollstreckungsobjekte dar. Auch in der Zwangsvollstreckung bieten sich unterschiedliche Verwertungsmöglichkeiten in Bezug auf Grundstücke. Haben Gläubiger oder Schuldner Einfluss auf die Verwertungsart? Welche Vor- und Nachteile bieten die Verwertungsmöglichkeiten?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Fragen zu der Verwertung eines Grundstücks in der Zwangsvollstreckung haben. Unser Team berät Sie kompetent und umfassend zu ihrem konkreten Anliegen.