Straf- und Ordnungswidrigkeiten

Das Strafrecht wird oft neben dem Zivilrecht und dem Öffentlichen Recht als drittes großes Rechtsgebiet verstanden, obwohl es – streng genommen – dem Öffentlichen Recht zuzuordnen wäre. Im Strafrecht steht der Staat dem Bürger gegenüber und macht einen Strafanspruch wegen eines Fehlverhaltens des Bürgers geltend. Im Strafgesetzbuch (StGB) sind zahlreiche Handlungen beschrieben, die mit Strafe bedroht sind. In verschiedenen weiteren Gesetzen, wie z.B. der Abgabenordnung, dem Betäubungsmittelgesetz, u.a. sind weitere strafbedrohte Handlungen beschrieben. Aus diesen Gesetzen ergibt sich das Strafrecht, als Sammlung der verbotenen Verhaltensweisen. Auch die Verfahren vor Strafgerichten unterscheiden sich von Zivilverfahren oder öffentlich-rechtlichen Prozessen. Das Verfahrensrecht ist für das Strafrecht überwiegend in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Das Jugendstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechtes mit besonderen Regelungen, die das junge Alter der Angeschuldigten berücksichtigen und stärker von einem Erziehungsgedanken geprägt sind.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist hinsichtlich des Verfahrensablaufes eng an die Strafprozessordnung angelehnt. Inhaltlich umfasst das Ordnungswidrigkeitenrecht ebenfalls missbilligte Verhaltensweisen, allerdings wird das Verhalten nicht als so schwerwiegend beurteilt, dass derjenige deshalb bestraft werden müsste. Daher werden im Ordnungwidrigkeitenverfahren keine Strafen, sondern Geldbußen verhängt. Der Unterschied zwischen Strafe und Buße dürfte für den Betroffenen allerdings ohne Bedeutung sein. Neben der Geldbuße kann auch ein Fahrverbot in Betracht kommen. Welches Verhalten als Ordnungswidrigkeit angesehen wird, ist in vielen verschiedenen Fachgesetzen für den jeweiligen Regelungsbereich festgelegt.

Nehmen Sie Kontakt zu der Kanzlei Küppers, Küppers und Kohler auf, wenn Staatsanwaltschaft, Polizei oder Ordnungsbehörde Ihnen ein Fehlverhalten vorwerfen. Unser Team berät Sie kompetent und umfassend zu den möglichen Vorgehensweisen und tritt bereits im Ermittlungsverfahren gegenüber den staatlichen Organen für Ihre Rechte ein.

Nur richtig beraten können Sie richtig entscheiden.

Nachstehend haben wir Ihnen einen kurzen Überblick über unsere typischen Tätigkeitsfelder auf dem Gebiet des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtes zusammengestellt:

  • Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren
  • Strafbefehl und Strafverfahren, Bußgeldbescheid
  • Rechte des Verurteilten/Verhafteten
  • Rechte der Zeugen
  • Rechte der Geschädigten

Als Beschuldigter oder Betroffener sind Sie in dem gegen Sie geführten Ermittlungsverfahren keineswegs ohne Rechte oder Einflussmöglichkeit. Doch welches Verhalten ist sinnvoll? Muss ich mich zum Vorwurf äußern? Muss ich meine Unschuld selber beweisen? Kann ich selber Beweise vorbringen? Kann ich Akteneinsicht erhalten?

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu der Kanzlei Küppers, Küppers und Kohler auf, sobald Sie erfahren, dass Ermittlungen gegen Sie geführt werden. Mit Fachwissen und Erfahrung treten wir bereits gegenüber den Ermittlungsbehörden für die Wahrung Ihrer Rechte ein.

Wenn die Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangen, dass Sie (wahrscheinlich) eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, bestehen für die Behörden verschiedene Möglichkeiten. In den meisten Fällen wird die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen oder Anklage erheben und die Ordnungsbehörde einen Bußgeldbescheid erlassen. Wie ist auf diese Entscheidungen zu reagieren? Muss ich mich jetzt zu dem Vorwurf äußern? Kann die Strafe noch geändert werden?

Nehmen Sie Kontakt zu der Kanzlei Küppers, Küppers und Kohler auf, wenn Sie einen Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten und der Tatvorwurf nicht zutrifft und/oder die Strafe unangemessen hoch ist. Gern besprechen wir mit Ihnen die konkrete Angelegenheit und treten für die Wahrung Ihrer Rechte ein.

Unabhängig davon, ob sie rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, aufgrund eines Haftbefehls oder einer „nur“ vorläufigen Festnahme inhaftiert sind, stehen Ihnen Rechte und Möglichkeiten zu. Ist der Haftbefehl aufzuheben? Bestehen Möglichkeiten der Hafterleichterung?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, sobald Sie verhaftet wurden. Wir beraten Sie kompetent und umfassend und setzen uns für die Wahrung Ihrer Rechte ein.

Wer von der Polizei oder Staatsanwaltschaft oder einer anderen Behörde dazu aufgefordert wird sich zu einem Sachverhalt zu äußern, ist oft verunsichert, auch wenn er nur als Zeuge angehört werden soll. Schließlich will niemand etwas „Falsches“ aussagen. Besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht? Muss ich zu dem Termin erscheinen?

Nehmen Sie in diesen Fällen gern Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie kompetent und umfassend über Ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten.

Wer Geschädigter einer Straftat ist, verspürt oft den Wunsch, dem Täter im Gerichtssaal gegenüber zu treten und an der Bestrafung mitzuwirken. In vielen Fällen sind auch materielle Schäden durch die Tat verursacht worden. Welche Möglichkeiten hat die geschädigte Person? Was ist ein Klageerzwingungsverfahren? Muss immer ein Strafantrag gestellt werden? Kann eine Strafanzeige zurück genommen werden?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Geschädigte/r einer Straftat geworden sind. Kompetent und umfassend beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Bestrafung des Täters zu erwirken, sich am Prozess zu beteiligen und Ansprüche geltend zu machen. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch gern gegenüber den Behörden und Gerichten bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.